Norbert Hartmann, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Norbert Hartmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hamburg-Altona.

 

Eine kompetente Unterstützung zu allen Bereichen des Arbeitsrechts erhalten Sie in meiner Kanzlei Norbert Hartmann, Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg – Altona. Dabei stehen ihre ganz persönlichen Interessen natürlich im Vordergrund. Eine persönliche und auf Sie individuelle zugeschnittene Lösung ist mir besonders wichtig.
Zusätzlich zum Fachgebiet des Arbeitsrechts biete ich Ihnen eine kompetente Beratung in den Bereichen Baurecht, Mietrecht und Verkehrsrecht an.

Auf den folgenden Seiten finden Sie zu den genannten Fachgebieten jeweils eine kurze Einführung mit einigen Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sie können sich dadurch einen ersten kleinen Überblick rund um die verschiedenen Themen verschaffen. Beachten Sie aber, dass jeder Fall individueller Betrachtung und unterschiedlicher Herangehensweise bedarf und auf keinen Fall das persönliche Gespräch und die Beratung ersetzt. Wenden Sie sich bitte immer bei juristischen Fragen an einen Rechtsanwalt oder an eine öffentliche Rechtsauskunft.

Gerne berate ich Sie – unter Beachtung des Kostenrisikos wäge ich mit Ihnen gemeinsam ab, ob der gerichtliche Weg der Notwendigkeit Bedarf oder ob man sich gegebenenfalls auch außergerichtlich einigen kann. Gemeinsam prüfen wir welche notwendigen Instanzen gegangen werden sollen.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg - Altona berate und vertrete ich Sie in allen Arbeitsgerichtsprozessen, z. B. bei

Kündigung,
Lohnfortzahlung,
Aufhebungsvertrag,
Urlaubsabgeltung,
Überstundenvergütung,

und über die Höhe von Abfindungen.

Informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten auch über die Themen Baurecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Am Ende jeder Seite haben Sie die Möglichkeit, Formulare im "Download" auszuwählen und auszudrucken.

 

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Kernkompetenz - Arbeitsrecht

Die Kernkompetenz von Rechtsanwalt Norbert Hartmann ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei in Hamburg Altona ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Themen Kündigung, Lohnfortzahlung, Abmahnung oder Arbeitsvergütung geht.

Arbeitsverhältnis und Kündigungsgrund

Das Arbeitsverhältnis bedeutet für die meisten Arbeitnehmer die Existenzgrundlage. Deswegen ist das Arbeitsrecht oft eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, heißt es nun, rasch zu handeln, da die Rechtsverteidigung hiergegen an eine kurze Frist (3 Wochen) gebunden ist.
Ob die Kündigung rechtmäßig ist, hängt u.a. davon ab, ob diese sozial gerechtfertigt ist, kein Kündigungsverbot vorliegt, ob ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegt und ob der eventuell vorhandene Betriebsrat hinzugezogen worden ist.
Möchten Sie die Kündigung anfechten, kann dies nur durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erfolgen. Wird die Kündigung nicht rechtzeitig angefochten, gilt sie nach Ablauf der Klagefrist als rechtmäßig! Mit meiner langjährigen Erfahrung setze ich mich gerne für Sie ein und betreue Sie vertrauensvoll.

Abmahnung und arbeitsvertraglichen Pflichten

Bei einer Abmahnung bedarf es einer besonderen Prüfung, ob bzw. welche Maßnahme im Einzelfall zu treffen ist. In erster Linie hat eine Abmahnung meist nur eine warnende Funktion, kann aber nach wiederholtem Ausspruch zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Da eine Abmahnung zudem auch formellen Anforderungen genügen muss, sollte immer genau geprüft werden, ob die Abmahnung wirksam ist. Ob die Abmahnung tatsächlich rechtlich angefochten werden sollte, ist zudem eine taktische Frage. Denn nur eine wirksame Abmahnung kann ihre Wirkung entfalten.

Abfindung und Kündigungsschutzgesetzt

Ein weiteres Thema ist die Abfindung. Dabei handelt es sich um eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers im Zuge der Einigung über eine Kündigung. Gesetzlich gib es aber keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Denn das Kündigungsschutzgesetzt hat das Ziel, den Bestand des Arbeitsverhältnisses fortzuführen.
Bietet der Arbeitgeber dennoch eine Zahlung an, sollten Sie sich immer juristischen Beistand holen, bevor Sie diese annehmen. Unter Umständen kann dadurch zum Beispiel das Arbeitslosengeld gefährdet sein.

Rechtzeitigen Rat sollten Sie sich auch bei eventuell noch ausstehender Arbeitsvergütung einholen. Ob noch offene Zahlungsansprüche bestehen, sollte umgehend und zügig geprüft werden. Werden diese nämlich nicht rechtzeitig innerhalb von bestimmten Ausschlussfirsten gelten gemacht, verfallen diese ersatzlos.

Erfahrung, Strategie und rechtzeitiges Handeln

Um nun für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, bedarf es häufig an Erfahrung, rechtzeitigem Handeln und einer für Sie passenden Strategie. Oft lassen sich auch durch Verhandlungsgeschick und Gespräche Streitigkeiten außergerichtlich und zügig regeln.
Das Wichtigste ist, dass wir das Thema zügig angehen. Melden Sie sich daher umgehend in unserer Kanzlei, damit wir rechtzeitig agieren und reagieren können.

Wir vertreten Ihre Interessen und helfen Ihnen gerne eine optimale Lösung zu finden.

Rechtsanwalt Norbert Hartmann

Arbeitsrecht // Mietrecht // Baurecht // Verkehrsrecht

Große Rainstraße 16
22765 Hamburg - Altona

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